Dokumente Aktuelles
Schwerbehindertenvertreter setzt sich mit FDP-Hilfe durch
Der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Erwin Lotter, wurde dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundesfinanzministerium mit einem fehlerhaften Formular arbeitet. So wird im Formular zur Einkommensteuererklärung der Grad der Behinderung durch Vorabeindruck in Prozent angeben. Das ist falsch.
Der für die Schwerbehindertenvertretung in seiner Firma zuständige Gerhard Piesch monierte diesen Fehler beim Bundesfinanzministerium. Das Ministerium teilte dem Bürger Piesch lapidar mit, dass man sich über diesen Fehler im Steuerformular durchaus bewusst sei, ihn jedoch nicht beheben wolle. Als der FDP-Politiker Lotter das Ministerium auf denselben Mangel hinwies, erhielt er die Antwort, dass es sich um ein Versehen handele und eine Überarbeitung der Vordrucke umlassend veranlasst werde.
„So befriedigend das Resultat auch ist, bleibt der Eindruck haften, dass Bürgeranliegen nicht mit dem nötigen Maß an Ernsthaftigkeit wahrgenommen werden. Wie ist es sonst zu erklären, dass das Bundesfinanzministerium erst auf meine Nachfrage tätig wurde“, so Dr. Erwin Lotter abschließend.
Hier die Antwort der Bundesregierung
Der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Erwin Lotter, wurde dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundesfinanzministerium mit einem fehlerhaften Formular arbeitet. So wird im Formular zur Einkommensteuererklärung der Grad der Behinderung durch Vorabeindruck in Prozent angeben. Das ist falsch.
Der für die Schwerbehindertenvertretung in seiner Firma zuständige Gerhard Piesch monierte diesen Fehler beim Bundesfinanzministerium. Das Ministerium teilte dem Bürger Piesch lapidar mit, dass man sich über diesen Fehler im Steuerformular durchaus bewusst sei, ihn jedoch nicht beheben wolle. Als der FDP-Politiker Lotter das Ministerium auf denselben Mangel hinwies, erhielt er die Antwort, dass es sich um ein Versehen handele und eine Überarbeitung der Vordrucke umlassend veranlasst werde.
„So befriedigend das Resultat auch ist, bleibt der Eindruck haften, dass Bürgeranliegen nicht mit dem nötigen Maß an Ernsthaftigkeit wahrgenommen werden. Wie ist es sonst zu erklären, dass das Bundesfinanzministerium erst auf meine Nachfrage tätig wurde“, so Dr. Erwin Lotter abschließend.
Hier die Antwort der Bundesregierung
3. Juni 2009
Ignorant und unverantwortlich - Bundesregierung lässt behinderte Bahnkunden im Regen stehen
Im Fall des behinderten und hilflosen jungen Mannes, der vor einigen Wochen auf der Fahrt von Augsburg nach Nördlingen in Hoppingen vom Schaffner wegen eines fehlenden Fahrscheins aus dem Zug geworfen wurde, gibt es Neues: Der Aichacher FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Erwin Lotter hatte die Bundesregierung gefragt, wie diese als alleiniger Anteilseigner der Bahn sicherstellen kann, dass sich so ein Vorfall nicht wiederholt. Nun liegt die Antwort des Bundesverkehrsministeriums vor – sie ist, so Lotter, „ein Beweis unglaublicher Ignoranz und Verantwortungslosigkeit“. Das Ministerium teilt lapidar mit, es gäbe doch bereits ein Regelwerk der Bahn, nachdem Kranke, Schwangere, Kinder, hilflose, gebrechliche, behinderte und stark alkoholisierte Menschen nicht aus dem Zug verwiesen werden dürften. Lotter dazu: „Natürlich gab und gibt es solche Regeln – das Problem liegt doch vielmehr darin, dass diese Regeln von einzelnen Bahnbediensteten nicht eingehalten werden.“ Für den schwäbischen Behindertenpolitiker ist deshalb klar: „Die Bundesregierung darf sich als alleiniger Anteilseigner der Bahn nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn dort Menschenrechte mit Füßen getreten werden.“ Lotter fordert deshalb die Bundesregierung auf dafür zu sorgen, dass alle Zugbegleiter entsprechend nachgeschult werden und harte individuelle Konsequenzen für die Zugbegleiter angedroht werden, die sich nicht an Regeln halten und Hilfsbedürftige durch einen Rausschmiss aus der Bahn in große Gefahr bringen. Lotter, der auch behindertenpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag ist, wird in dieser Angelegenheit nicht locker lassen: „Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung stellt und werde in diesem Sinne weiter Druck auf das Bundesverkehrsministerium ausüben."
Hier die Antwort der Bundesregierung
Ignorant und unverantwortlich - Bundesregierung lässt behinderte Bahnkunden im Regen stehen
Im Fall des behinderten und hilflosen jungen Mannes, der vor einigen Wochen auf der Fahrt von Augsburg nach Nördlingen in Hoppingen vom Schaffner wegen eines fehlenden Fahrscheins aus dem Zug geworfen wurde, gibt es Neues: Der Aichacher FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Erwin Lotter hatte die Bundesregierung gefragt, wie diese als alleiniger Anteilseigner der Bahn sicherstellen kann, dass sich so ein Vorfall nicht wiederholt. Nun liegt die Antwort des Bundesverkehrsministeriums vor – sie ist, so Lotter, „ein Beweis unglaublicher Ignoranz und Verantwortungslosigkeit“. Das Ministerium teilt lapidar mit, es gäbe doch bereits ein Regelwerk der Bahn, nachdem Kranke, Schwangere, Kinder, hilflose, gebrechliche, behinderte und stark alkoholisierte Menschen nicht aus dem Zug verwiesen werden dürften. Lotter dazu: „Natürlich gab und gibt es solche Regeln – das Problem liegt doch vielmehr darin, dass diese Regeln von einzelnen Bahnbediensteten nicht eingehalten werden.“ Für den schwäbischen Behindertenpolitiker ist deshalb klar: „Die Bundesregierung darf sich als alleiniger Anteilseigner der Bahn nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn dort Menschenrechte mit Füßen getreten werden.“ Lotter fordert deshalb die Bundesregierung auf dafür zu sorgen, dass alle Zugbegleiter entsprechend nachgeschult werden und harte individuelle Konsequenzen für die Zugbegleiter angedroht werden, die sich nicht an Regeln halten und Hilfsbedürftige durch einen Rausschmiss aus der Bahn in große Gefahr bringen. Lotter, der auch behindertenpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag ist, wird in dieser Angelegenheit nicht locker lassen: „Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung stellt und werde in diesem Sinne weiter Druck auf das Bundesverkehrsministerium ausüben."
Hier die Antwort der Bundesregierung
20. März 2009
Down-Syndrom-Welttag - Behinderung ist normal
Down-Syndrom-Welttag - Behinderung ist normal
BERLIN. Anlässlich des 4. Down-Syndrom-Welttages am morgigen Samstag, 21. März, erklärt der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erwin LOTTER:
Das Motto des 4. Down-Syndrom Welttages sollte lauten: Inklusion. Der Leitgedanke der jüngst beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine inklusive Gesellschaft. Behinderungen sind nicht als Abweichung von der Normalität zu verstehen. Auch Behinderungen gehören zum Leben. Barrierefreiheit bedeutet so verstanden: Wir erleichtern nicht behinderten Menschen die Teilhabe am Leben Nichtbehinderter, sondern gestalten unsere Infrastruktur von vornherein so, dass alle daran teilhaben können. Für die Schule bedeutet das: Grundsätzlich sollte unter Berücksichtigung der Wunsch- und Wahlfreiheit von Eltern und Kind die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Regelschulen die Normalität sein.
Inklusion und volle Teilhabe im Gesundheitswesen bedeutet, den Mehraufwand für die Behandlung behinderter Menschen angemessen abzurechnen, und nicht Behinderte aus Pauschalen zu behandeln, die für nichtbehinderte Menschen gedacht sind.
Der Down-Syndrom-Welttag wäre für die Regierungen in Bund und Ländern der richtige Zeitpunkt, endlich Initiativen zur Inklusion auf den Weg zu bringen. Alle warten darauf.
Das Motto des 4. Down-Syndrom Welttages sollte lauten: Inklusion. Der Leitgedanke der jüngst beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine inklusive Gesellschaft. Behinderungen sind nicht als Abweichung von der Normalität zu verstehen. Auch Behinderungen gehören zum Leben. Barrierefreiheit bedeutet so verstanden: Wir erleichtern nicht behinderten Menschen die Teilhabe am Leben Nichtbehinderter, sondern gestalten unsere Infrastruktur von vornherein so, dass alle daran teilhaben können. Für die Schule bedeutet das: Grundsätzlich sollte unter Berücksichtigung der Wunsch- und Wahlfreiheit von Eltern und Kind die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Regelschulen die Normalität sein.
Inklusion und volle Teilhabe im Gesundheitswesen bedeutet, den Mehraufwand für die Behandlung behinderter Menschen angemessen abzurechnen, und nicht Behinderte aus Pauschalen zu behandeln, die für nichtbehinderte Menschen gedacht sind.
Der Down-Syndrom-Welttag wäre für die Regierungen in Bund und Ländern der richtige Zeitpunkt, endlich Initiativen zur Inklusion auf den Weg zu bringen. Alle warten darauf.
11. März 2009
Volle Wahlfreiheit bei Beschulung behinderter Kinder jetzt umsetzen
Hier die Antworten der Bundesregierung
Volle Wahlfreiheit bei Beschulung behinderter Kinder jetzt umsetzen
BERLIN. Zu den Antworten der Bundesregierung auf seine parlamentarischen Fragen zur inklusiven Bildung behinderter Kinder erklärt der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erwin LOTTER:
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird auf lange Sicht ein Papiertiger bleiben.
Soeben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klipp und klar erklärt, dass behinderte Menschen keine subjektiven Rechtsansprüche aus der von Bundestag und Bundesrat ratifizierten Konvention ableiten können. Auf den Wunsch von Eltern, die die Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule mit Verweis auf die UN-Konvention durchsetzen wollten, reagiert die Bundesregierung mit dem so genannten „Vorbehalt der progressiven Realisierung“. Das bedeutet: Den Zeitpunkt eines Anspruchs auf gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern bestimmen die Länder. Damit ist eingetreten, was die FDP-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont hat: Die Bundesregierung hat Erwartungen geweckt, die sie selbst gar nicht einlösen kann. Der immer wieder versprochene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik bleibt vorerst auf die Amtsstuben des Sozialministeriums beschränkt.
Die FDP steht hinter den Zielen der UN-Konvention. So hat die FDP Bayern auf meine Initiative hin unlängst beschlossen, sich für die umgehende Umsetzung der Konvention im bayerischen Bildungssystem einzusetzen. Die Landtage sind jetzt aufgefordert, umgehend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der Konvention im Landesrecht zu treffen. Sonst bleibt es beim Status Quo: Teilhabe gibt es in vielen Bereichen nur auf dem Papier.
Soeben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klipp und klar erklärt, dass behinderte Menschen keine subjektiven Rechtsansprüche aus der von Bundestag und Bundesrat ratifizierten Konvention ableiten können. Auf den Wunsch von Eltern, die die Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule mit Verweis auf die UN-Konvention durchsetzen wollten, reagiert die Bundesregierung mit dem so genannten „Vorbehalt der progressiven Realisierung“. Das bedeutet: Den Zeitpunkt eines Anspruchs auf gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern bestimmen die Länder. Damit ist eingetreten, was die FDP-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont hat: Die Bundesregierung hat Erwartungen geweckt, die sie selbst gar nicht einlösen kann. Der immer wieder versprochene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik bleibt vorerst auf die Amtsstuben des Sozialministeriums beschränkt.
Die FDP steht hinter den Zielen der UN-Konvention. So hat die FDP Bayern auf meine Initiative hin unlängst beschlossen, sich für die umgehende Umsetzung der Konvention im bayerischen Bildungssystem einzusetzen. Die Landtage sind jetzt aufgefordert, umgehend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der Konvention im Landesrecht zu treffen. Sonst bleibt es beim Status Quo: Teilhabe gibt es in vielen Bereichen nur auf dem Papier.
Hier die Antworten der Bundesregierung
19. Dezember 2008
Rechtsunsicherheit durch UN-Behindertenrechtskonvention vermeiden
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention, die die FDP-Bundestagsfraktion voll unterstützt, fängt die eigentliche Arbeit erst an. Vor allem in den Bereichen inklusiver Bildung, Barrierefreiheit und gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsleben sind wir in Deutschland vielfach noch weit entfernt von den Zielvorgaben der Konvention.
Wenn Bundestag und Bundesrat die Ratifizierung der Konvention ernst meinen, müssen Bund, Länder und Gemeinden ab sofort an einem Strang ziehen und konkrete Schritte zur Umsetzung der Konvention einleiten. Bis heute verneint die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention. Dies widerspricht der Auffassung sämtlicher Fachverbände behinderter Menschen. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen jetzt alles unternehmen, um Rechtsunsicherheiten bei den betroffenen Menschen zu vermeiden. Es kann z.B. nicht sein, dass Eltern behinderter Kinder jetzt von Gerichten klären lassen müssen, ob sie einen Anspruch auf die inklusive Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule haben. Die FDP-Bundestagsfraktion wird den Umsetzungsprozess in Bund und Ländern kritisch begleiten.
Rechtsunsicherheit durch UN-Behindertenrechtskonvention vermeiden


Saal der UN-Generalversammlung
BERLIN. Anlässlich der für heute im Bundesrat vorgesehenen Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen erklärt der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erwin LOTTER:
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention, die die FDP-Bundestagsfraktion voll unterstützt, fängt die eigentliche Arbeit erst an. Vor allem in den Bereichen inklusiver Bildung, Barrierefreiheit und gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsleben sind wir in Deutschland vielfach noch weit entfernt von den Zielvorgaben der Konvention.
Wenn Bundestag und Bundesrat die Ratifizierung der Konvention ernst meinen, müssen Bund, Länder und Gemeinden ab sofort an einem Strang ziehen und konkrete Schritte zur Umsetzung der Konvention einleiten. Bis heute verneint die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention. Dies widerspricht der Auffassung sämtlicher Fachverbände behinderter Menschen. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen jetzt alles unternehmen, um Rechtsunsicherheiten bei den betroffenen Menschen zu vermeiden. Es kann z.B. nicht sein, dass Eltern behinderter Kinder jetzt von Gerichten klären lassen müssen, ob sie einen Anspruch auf die inklusive Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule haben. Die FDP-Bundestagsfraktion wird den Umsetzungsprozess in Bund und Ländern kritisch begleiten.



